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Ladungssicherung Lkw

Ladungssicherung Autoanhänger

Ladungssicherung mit Hilfe von Spanngurten

Um Ladegut, Fahrer, Verkehrsteilnehmer und die Umwelt zu schützen, ist bei Transportfahrten im Lastwagen, auf eine entsprechende Ladungssicherung zu achten! Neben den gesetzlichen Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind weitere Normen und Richtlinien zu einzuhalten - sowohl für professionelle als auch private Fahrten. Die Verantwortung liegt hierbei jedoch nicht ausschließlich beim Fahrer.

Grundlagen der Ladungssicherung

Voraussetzung für eine korrekt durchgeführte Ladungssicherung ist die Schulung aller Personen, die beim Beladen, Entladen und beim Transport des Lastwagens beteiligt sind. Weiter müssen für einen sicheren Transport die passenden Ladungsträger gewählt werden: Paletten, Gitterboxen, Container, Kleinladungsträger. Zu guter Letzt muss das Transportgut mit Ladungssicherungsmitteln ausreichend gesichert sein.

Gesetze, Normen und Richtlinien

Die Verantwortung tragen der Fahrer, die am Verladen beteiligten Personen, sowie der Halter des Fahrzeugs. Bei Regelverstößen drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und bei Personenschäden auch Haftstrafen.

Straßenverkehrsordnung (StVO): Die Ladungssicherung ist im § 22 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung geregelt, mit einem Zusatz im § 23.

  • "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können."
  • "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."

Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO):

  • § 34 enthält Vorschriften zur zulässigen Achslast und zulässigen Gesamtgewichten
  • § 31 und § 34 regeln die Verantwortlichkeit für den Betrieb der Fahrzeuge

Im EU-Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ist die nötige Qualifikation der Lkw-Fahrer definiert, sowie die zu vermittelnden Kenntnisse.

Handelsgesetzbuch: Im § 412 finden sich in vier Absätzen zivilrechtliche Pflichten des Versenders und des Frachtführers. In Absatz eins werden die Verantwortlichkeiten des Versenders und des Frachtführers geregelt: "Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen."

VDI-Richtlinie 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen": In dem Grundlagenwerk der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen sind die technischen Regeln der Ladungssicherung für Lkw niedergeschrieben. Neben den Kräften, die während einer Fahrt auf das Ladegut wirken, werden entsprechende Sicherungsmethoden erklärt. Es folgen Anleitungen, Verfahrensweisen und Berchenungsmodelle für unterschiedliche Transportträger, Ladungstypen, Ladungssicherungsmittel und Hilfsmittel für die Lkw-Ladungssicherung.

Die Europäische Norm DIN-EN 12195 "Ladungssicherungseinrichtungen auf Straßenfahrzeugen - Sicherheit": Vier Schritte werden hier genannt.

  • (1) Berechnung von Zurrkräften mit Begriffsbestimmungen, Erklärung der Kräfte und Berechnungsverfahren, Prüfungsvorschriften, Anwendungs- und Rechenbeispielen
  • (2) Zurrgurte aus Chemiefaser, Kennzeichnungspflichten auf dem Zurrmittel-Etikett (Label), Sicherheitsanforderungen, Gefährdungen, Hinweise zu Endbeschlägen und Spannelementen, Prüfnormen und -kriterien für Prototypen sowie Hinweise für die Benutzung und Pflege von Zurrgurten
  • (3) Zurrketten, Gefährdungen, Sicherheitsanforderungen, Kennzeichnungen sowie Benutzerhinweise und Herstellerbescheinigungen für Zurrketten
  • (4) Zurrdrahtseile, analoger Inhalt zu Blatt 3

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Viele Regeln werden hier festgesetzt, so beispielsweise die Unfallverhütungsvorschrift 70, mit dem Thema Fahrzeuge, die Sicherheits- und Ausstattungsvorschriften regelt, sowie Anleitungen zum betriebssicheren Gebrauch und zur Prüfug von Kraftfahrzeugen im Güterverkehr. Auch Schulungen werden von dem Verbund angeboten.

Berufsgenossenschaft: Hier finden sich Informationsschriften für diverse Ladungssicherungssituationen in spezifischen Wirtschaftsbereichen.

Gefahrguttransporte: Da die Auswirkungen einer unzureichenden Ladungssicherung beim Transport von Gefahrengut verheerend sein können, gelten hier besonders strenge Vorschriften und Regelungen. Verstöße werden mit horenden Bußgeldern bestraft. Hier ein Überblick über wichtige Regelwerke:

  • Klassifizierung bei gefährlichen Gütern
  • Normen, wie die Europäische DIN-Norm (DIN-EN)
  • Gefahrgutverpackungen für zulässige Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen (LP), Zulassungsvorschriften und Hinweise der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
  • Tunnelvorschriften bei Gefahrguttransporten
  • Sonder- und Ausnahmeregelungen, wie Gefahrgutvorschriften
  • Amtliche Mitteilungen, wie Prüfstellen für Transportanträge, Gefäßzertifizierung oder Verpackungszertifizierung
  • Gefahrgutvorschriften für Transporttypen und Ladungstypen

Arten der Anhänger-Ladungssicherung

  • Formschlüssige Ladungssicherung: Die Ladung wird bündig/ lückenlos zu den anderen Ladegütern und Bordwänden des Anhängers verladen. So kann es zwischen den Ladegütern nicht zu großen Bewegungen kommen, da kein Raum dafür ist. Zusätzlich sollte jedoch auch eine kraftschlüssige Ladungssicherung beachtet werden. Bei zu viel Gewicht, zu hoher Geschwindigkeit und einer anschließenden Bremsung, kann es sein, dass die Bordwände nicht standhalten.
  • Kraftschlüssige Ladungssicherung: Das Niederzurren der Ladung erfolgt mittels Gurten, Ketten oder Seilen. Die Reibungskraft am Untergrund wird erhöht. Verstärkt wird dieser Zustand durch eine rutschfeste oder rutschhemmende Bodenoberfläche, wie zum Beispiel Siebdruckplatten. Alternativ können auch Antirutschbeläge eingelegt werden. Die Zurrmittel liegen teils an Ecken und Kanten des Ladeguts auf und werden besonders beansprucht. Für eine bessere Kraftübertragung und einen höheren Schutz der Zurrmittel können hier Kantenschutzprofile eingesetzt werden.

Frachtsicherung in Lkw-Planenfahrzeugen

Bei Lkw-Planenfahrzeugen bietet sich der Einsatz von Sperrbalken an. Diese werden fest in der Deckenschiene integriert und können je nach der geforderten Transportfläche nach vorne oder hinten geschoben werden. Falls sie nicht benötigt werden sollten, werden sie einfach nach oben geklappt. Falls zu wenig Anschlag- und/ oder Zurrpunkte zur Verfügung stehen, können Schienen, Mulden, Ösen und Haken angebracht werden - sowohl an der Decke als auch an der Seite.

Frachtsicherung auf offenen Ladeflächen

Bei offenen Anhängern oder Containern werden Anhängernetze und Abdeckplanen genutzt, um das Ladegut zu sichern, sodass es während der Fahrt nicht hinausfallen kann.

  • Ladungssicherungsnetze: Die Netze leiten die Kräfte über Gurtbänder und Ratschensysteme in die Zurrpunkte des Lastwagens
  • Abdecknetze verhindern, dass leichtes Ladegut aufgrund des Fahrtwindes aus dem Lastwagen herausfligt

Verschiedene Zurrmöglichkeiten

Ladegut kann via Niederzurren oder Direktzurren gesichert werden. Das Direktzurren hält das Ladegut mittel Spanngurten in Position. Dabei werden vier bis acht Gurte eingesetzt. Sie werden im geraden Zug gespannt und verhindern somit ein Verrutschen des Ladeguts. Das Direktzurren wird zur formschlüssigen Ladungssicherung gezählt. Es gibt verschiedene Arten des Direktzurrens:

  • Schrägzurren: Mindestens acht Spanngurte werden im rechten Winkel zur Ladefläche gespannt
  • Diagonalzurren:
    1. Die Zurrgurten werden von den Ecken der Ladung zur nächstliegenden Ecke an der Vorder- und Rückseite gespannt
    2. Die Spanngurte überkreuzen sich an den Längsseiten
    3. Die Spanngurte überkreuzen sich an Vorder- und Rückseite
  • Buchtlashing: Beim sogenannten Umreifungszurren wird das Ladegut von beiden Seiten mit jeweils mindestens zwei Zurrmitteln umspannt (reine Seitensicherung!!!). Die Zurrgurte müssen auf dem Boden ausgelegt werden, bevor die Ladefläche beladen wird. Außerdem darf die Ladung die Zurrmittel nicht einklemmen. Das Buchtlashing kann seitlich und der Länge nach erfolgen
  • Kopflashing: Die Zurrmittel dienen als Stirnwandersatz, falls aufgrund des Lastverteilungsplans, das Ladegut nicht an der Stirnwand angebracht werden kann

Das Niederzurren ist die meist genutzte Variante, um Ladung auf der Ladefläche im Lastwagen zu sichern. Es ist eine kraftschlüssige Ladungssicherung, bei der das Ladegut auf die Ladefläche gepresst wird. Spanngurte/ Zurrgurte werden in den Ösen am Boden eingehängt und über das Transportgut hinweg gespannt. Bei dieser Variante sollten immer mindestens zwei Spanngurte verwendet werden. Eine genaue Anleitung für die Berechnung der erforderlichen Ladungssicherung steht in der VDI-Richtlinie 2700. Diese Art der Ladungssicherung eignet sich vor allem bei stabilen Gütern. Empfindliche Ladung hält eventuell dem Druck der Gurte nicht stand. Hier bietet sich eine Kombination aus formschlüssiger und kraftschlüssiger Ladungssicherung an.

Hilfsmittel zur Ladungssicherung

  • Spanngurte/ Zurrgurte: Für das Niederzurren oder das Direktzurren werden Gurte eingesetzt, um die Ware unter der Spannung der Bänder an Ort und Stelle zu halten.
  • Anhängernetz: Sperrige Waren, wie Äste, großes Kinderspielzeug oder sperrige große Werkzeuge können sicher mit einem Anhängernetz verstaut werden. Das Netz wird über die Ladung gespannt und anschließend an den Anhängerösen befestigt.
  • Antirutschmatte: Bei schweren Gegenständen, wie Waschmaschinen, massiven Holzschränken oder Maschinenbauteilen lohnt es sich zusätzlich Antirutschmatten unterzulegen. Diese minimieren die Gefahr des Herumrutschens, abhängig von der Geschwindigkeit, dem Gewicht und der Bremskraft, bis zu einem gewissen Grad.
  • Abdeckplanen: Sollen Schuttgüter, wie Sand, Kies, Mais oder andere transporiert werden, kommen Abdeckplanen in Frage. Sie verhindern, dass die Ladung aus dem (offenen) Behälter herausfällt. Auf einen flachen Transport der Ladung ist zusätzlich zu achten.
  • Schwere Gegenstände solten am Boden des Lastwagens gesichert werden.
  • Kantenschutz: Die Ladung wird geschütz vor einem enventuell zu hohen Druck der Zurrgurte. Gleichzeitig werden die Zurrgurte selbst auch vor Beschädigungen geschützt.
  • Lücken sollten bei der Ladungssicherung vermieden werden. Dadurch können die Güter nicht aufeinanderfallen. Lücken können beispielsweise mit Leerpaletten gefüllt werden oder durch das direkte Aneinanderbauen der einzelnen Ladungsteile.

Checkliste für eine erfolgreiche Ladungssicherung

  • Sind alle nötigen Dokumente für den Transport bereit?
  • Sind die Waren mit dem Ladungsträger fest verbunden?
  • Sitzt die Wickelfolie?
  • Sind alle benutzten Bänder unbeschädigt?
  • Sind alle Gefahrengutzettel sichtbar?
  • Gibt es Besonderheiten, die beachtet werden müssen?
  • Ist die Ladung ausreichend gesichert?
  • Ist die Ladefläche sauber?
  • Erfüllt der Transporter die Standards der StVZO §30?
  • Sind alle Elemente funktionstüchtig?
  • Wurde die durch § 23 StVO geforderte Abfahrtskontrolle durchgeführt?
  • Sind eventuelle Ladelücken je laufendem Meter kleiner als 3 cm und in der Summe nicht länger als 15 cm?
  • Wurden Ladelücken mit Füllmaterial versehen?
  • Ist die Ladung formschlüssig an der Rückwand angebracht?
  • Sind Ladungssicherungsnetze angebracht?
  • Sin Antirutschmatten nötig?
  • Wurde die Belastbarkeit der einzelnen Ladehilfsmittel geprüft?
  • Sind alles losen Teile ausreichend gesichert worden?
  • Bestehen potenzielle Gefahren bei der aktuellen Ladungssicherung?