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Hubwagen jährliche Prüfung

Hubwagen jährliche Prüfung

Hubwagen jährliche Prüfung

Handbetätigte Hubwagen ohne Motorantrieb sind laut GUV-V D 27.1 Flurförderzeuge und müssen daher mindestens einmal jährlich geprüft werden. Die Prüfung wird von Sachkundigen durchgeführt, zum Beispiel von Facharbeitern aus dem Bereich Schlosserei oder KFZ. Verantwortlich für die regelmäßige Prüfung der Hubwagens ist der Unternehmer!

Prüfabstände

  • Mitgänger-Flurförderzeuge sowie Anbaugeräte müssen im Abstand von einem Jahr geprüft werden
  • Explosionsgeschützte Teile von Ex-Schutz Mitgänger-Flurförderzeugen, die in Gefahrenzonen zum Einsatz kommen, müssen im Abstand von 3 Jahren geprüft werden

Unter besonderen Bedingungen ist eine Hubwagen Prüfung DGUV in kürzeren Abständen nötig. Das ist der Fall, wenn der Hubwagen unter erschwerten Bedingungen oder über das gewöhnliche Maß hinaus eingesetzt wird - auch bei besonderem Verschleiß oder exremer Korrosion.

Prüferqualitfikation

Die jährliche Inspektion von Hubwagen muss von einer befähigten Person durchgeführt werden. Diese muss eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen, ausreichend (Berufs)Erfahrung haben, sowie im entsprechenden Feld tätig sein. Zudem muss ausreichend Erfahrung hinsichtlich der Durchführung der Inspektion vorhanden sein, sowie Kentnisse zum Stand der Technik.

Die Person muss neutral und unabhängig von persönlichen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Interessen sein. In Frage kommen: Kundendienstmonteure der Hersteller, Betriebsmeister und Betriebsingenieure, sowie freiberufliche Sackkundige, wie etwa Schlossser- oder KFZ-Kundige.

Die jährliche Hubwageninspektion kann, insofern vorhanden, in der eigenen Werkstatt durchgeführt werden. Voraussetzung: ein Fackundiger. Ist keine eigene Werkstatt vorhanden, muss eine zuständige Werkstatt ermittel und ein Instandsetzungsantrag aufgegeben werden.

Prüfumfang

Inspiziert wird der Zustand der Bauteile, sowie die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Sicherheitseinrichtungen. Notwendige Arbeiten sind laut der BGG 941 folgende:

  • Prüfung der Gelenke, Bolzen und Verschraubungen
  • Prüfung der Radlager auf Leichtgängigkeit und Spiel
  • Prüfung der Lenkung auf Leichtgängigkeit und Spiel
  • Sichtprüfung der Schweißnähte
  • Prüfung der Bremsen (sofern vorhanden)
  • Prüfung der Hydraulikanlage auf Dichtigkeit bei Nennlast und einwandfreie Betätigung durch die Hebel
  • Das mit der Nennlast hochgefahrene Lastaufnahmemittel darf sich in 5 Minuten um nicht mehr als 40 mm unbeabsichtigt senken
  • Allgemeine Sichtprüfung auf Verschleiß und unsachgemäße Veränderungen

Prüfungsnachweis

Die Ergebnisse der jährlichen Hubwagenprüfung müssen schriftlich festgehalten werden und bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Nach der Inspektion wird der jeweilige Hubwagen mit einer Prüfplakette gekennzeichnet. Auf dieser befindet sich das Datum der nächsten Prüfung.

Hinweis: Sofern bei der Prüfung Mängel festgestellt wurden, sollte die Plakette erst angebracht werden, sobald alle Mängel behoben wurden. Missverständnisse könnne so vermieden werden.

Wichtig:Die Prüfplakette ist kein Nachweis dafür, dass keine Mängel vorhanden sind!